Testament
Es gibt’s 2 Formen der Verfügung:
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notarielles Testament
Der Erblasser erklärt dem Notar seinen letzten Willen. Es wird eine (offene/geschlossene) Schrift eingereicht. Der Notar ist verpflichtet den Erblasser bei der Verfassung des Testaments umfassend zu beraten, so dass sein letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt. (Außer bei geschlossenen Schriften, dann verzichtet der Erblasser auf die Beratung)
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handschriftliches Testament
Die Verfügung muss handschriftlich geschrieben werden. Hierbei ist vorallem die Zeit und der Ort der Errichtung, die Unterschrift und der Vor- und Zuname wichtig.