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Vorsorgeberatung bei Ihrem Bestatter in Beelitz

Sorgen Sie schon zu Lebzeiten vor, um Ihre Freunde und Familie zu entlasten. 

Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines persönlichen Gespräches.

Das Testament

Das Testament ist eine einseitig getroffene Regelung des Erblassers über sein Vermögen. Im Falle seines Todes tritt das Testament in Kraft.

 

Im Rahmen eines notariellen Testaments erklärt der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen. Es wird eine (offene / geschlossene) Schrift eingereicht. Der Notar ist verpflichtet, den Erblasser bei der Verfassung des Testaments umfassend zu beraten, sodass sein letzter Wille unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck kommt. Bei geschlossenen Schriften verzichtet der Erblasser auf die Beratung.

Ferner gibt es das handschriftliche Testament. Die Verfügung muss in diesem Fall handschriftlich geschrieben werden. Hierbei sind insbesondere die Zeit und der Ort der Errichtung, die Unterschrift sowie der Vor- und Zuname wichtige Details.  

Bestattungsvorsorge

Als Teil der Bestattungsvorsorge können Sie sich zu Lebzeiten beraten lassen und einen Treuhandvertrag ganz nach Ihren Wünschen erstellen.

Dort können Sie frei nach Ihrem Bedarf einzahlen, sowohl monatlich, jährlich oder einmalig. Wenn es zum Sterbefall kommt, wird dieser Betrag an die Verbliebenen ausgezahlt.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein verbindliches Angebot.

Wald
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